In einer Veröffentlichung berichtet die BaFin über laufende Prüfungen des Geschäftsbetriebs nach § 44 Kreditwesengesetz (KWG) und der Jahresabschlüsse nach § 30 KWG bei acht Kreditinstituten, die die BaFin im Oktober 2022 initiiert hat, um sich einen detaillierten Überblick über deren Immobilienanlagen zu verschaffen und festzustellen, ob sich daraus Stabilitätsrisiken für die Institute ergeben.
Die Prüfungen sollen in der ersten Jahreshälfte 2023 intensiviert werden. Dabei betrachten die Prüfer die Werthaltigkeit der Immobilienanlagen und wie sie in der Bilanz der Institute berücksichtigt werden. „Auf dieser Grundlage wird die BaFin nach Inkrafttreten der MaRisk-Novelle eine klare Erwartung formulieren, wie die Institute für eine angemessene Geschäftsorganisation im Bereich der Eigenanlagen in Immobilien sorgen sollten“.
Die Prüfungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass viele Institute ihre Risiko- und Geschäftsstrategie durch mehr eigene Investitionen in Immobilien erweitern oder neu in dieses Geschäft einsteigen. Die BaFin möchte die dadurch verursachten Risiken im Blick behalten und notfalls gegensteuern können, insbesondere angesichts des endenden Booms am Immobilienmarkt und des Endes der Niedrigzinsphase, die sich auf die zu erwartenden Renditen der Institute auswirken.
