In einem Schreiben informiert das BMF über eine gemeinsame getroffene Erklärung mit der US-Steuerbehörde IRS auf Grundlage des Artikel 26 des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens, um den spontanen Austausch länderbezogener Berichte für Wirtschaftsjahre ab 2021 zu ermöglichen.
Ziel ist es,
– die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und
– den Zugang zu Informationen über die weltweite Verteilung von Einkünften, Steuern und wirtschaftlicher Tätigkeit in multinationalen Konzernen zu verbessern, um Verrechnungspreisrisiken und andere Gewinnverkürzungs- und Gewinnverlagerungsrisiken zu bewerten.
Die gemeinsame Erklärung gilt für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für Wirtschaftsjahre zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 1. Januar 2022, wobei der Austausch bis März 2023 stattfinden soll. Der spontane Austausch wird nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens zur Transformation des Regierungsabkommens mit den USA durch einen automatischen Informationsaustausch abgelöst (bitte das dazugehöriges eventid=20294 beachten).