Das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) wurde im BGBl veröffentlicht. Die Zielsetzung dieses Gesetzes besteht in der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 in nationales Recht, was die Einführung des Kreditzweitmarktgesetzes (KrZwMG) sowie Anpassungen in bestehenden Finanzaufsicht
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