Die BaFin veröffentlicht eine aktuelle Übersicht zur Abwicklungsplanung 2023 und zu dazugehörigen einzureichenden Unterlagen. Sie richtet sich an CRR-Kreditinstitute und -unternehmen, die gemäß der BRRD und § 42 SAG verpflichtet sind, einen Abwicklungsplan zu erstellen und die Abwicklungsbehörde umfassend zu unterstützen. Diese Unterstützung beinhaltet die Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Analysen für die Erstellung und Umsetzung des Abwicklungsplans sowie die jährlichen Datenerhebungen im Auftrag des SRB.
Die BaFin benötigt Unternehmensdaten zur Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen und Bewertung der Abwicklungsfähigkeit, welche über Standardformulare und Meldebögen der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin in dem Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ bereitzustellen sind. Die Meldungen müssen im XBRL-Format (Meldestichtag ist der 31.12.2022) spätestens zum 30.04.2023 eingereicht werden.
„Die technischen Vorschriften der BaFin beruhen auf den Vorgaben der EBA, die auf der EBA-Internetseite veröffentlicht werden. Für die Meldungen in 2023 sind die Filing Rules der EBA gemäß Reporting Framework 3.2 (DPM v3.2.phase 3; EBA XBRL v3.2.phase 3) verbindlich.“
Sofern von der Bundesanstalt gemäß Ziffer 3.4 und 3.5 des BaFin-Rundschreibens 09/2019 (A) mitgeteilt wird, haben Institute und Unionsmutterunternehmen zusätzlich zu den o. a. Unterlagen in Anhang I der Durchführungs-VO (EU) 2018/1624 der Kommission vom 23. Oktober 2018 den nachfolgenden Meldebogen im Excel-Format einzureichen:
– 2023 Meldebogen Liability Data Report (LDR)
– Anleitung zum Ausfüllen des Meldebogens 2023 LDR (BaFin)
– Anhang 1 zum 2023 Meldebogen Liability Data Report – Insolvenzrangfolge (Stand 01.01.2023)
Die Übermittlung des ausgefüllten 2023 Meldebogen Liability Data Report (LDR) erfolgt ebenfalls über das MVP-Portal der BaFin im Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“ unter der Beachtung des Informationsblatts zum Fachverfahren „NAB-Abwicklungsplanung“, Version 3.2.
