Das WBF hat eine Änderung der Verordnung vom 4. März 2022 über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) publiziert.
Am 1. November 2023 hat das WBF die Anhänge 8 und 2 der Verordnung geändert und die Anpassungen auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderungen traten am 2. November 2023 um 18.00 Uhr in Kraft.
Bezüglich Anhang 8 wurden 174 Einträge von Individuen und 41 Einträge von Unternehmen geändert, sowie in Anhang 2 wurde der Eintrag eines Unternehmens geändert.
Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
Gütermaßnahmen
Verbote bezüglich doppelt verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter und Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schießpulver aus Russland und der Ukraine
Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen
Verbote bezüglich Güter für die Luft- und Raumfahrt
Verbote bezüglich Güter für den Energiesektor
Verbote betreffend Luxusgütern
Ausfuhrverbote bezüglich Kerosin und weiterer Güter wie Industrieroboter und chemische Erzeugnisse
Einfuhrverbot von Kohle und weiterer Güter wie Zement, Holz, Dünger und Kaviar
Finanzmaßnahmen
Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Verbot der Begebung und des Handels von übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
Verbot der Gewährung von Darlehen
Verbot der Entgegennahme von Einlagen über 100’000 Franken von russischen Staatsbürger oder natürliche und juristische Personen in Russland
Meldepflicht für bestehende Einlagen von über 100’000 Franken
Verbote im Zusammenhang mit Transaktionen mit der russischen Zentralbank
Verbote der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr und von Ratingdiensten
Verbote betreffend Transaktionen mit gewissen staatseigenen Betrieben
Verbote betreffend Trusts
Verbot der finanziellen Unterstützung russischer öffentlicher Einrichtungen
Maßnahmen betreffend spezifizierte Gebiete
Einfuhrverbot von Gütern mit Ursprung in den bezeichneten Gebieten ohne ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat
Ausfuhrverbot für bestimmte Güter und damit zusammenhängenden Dienstleistungen in die bezeichneten Gebiete
Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und bestimmten Dienstleistungen
Weitere Maßnahmen
Reisesanktionen
Start- und Landeverbot für russische Flugzeuge
Eine konsolidierte Version finden Sie hier.