Das SECO hat eine Änderung der Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Maßnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban (SR 946.203) publiziert.
Mit Beschluss vom 14. November 2023 hat das zuständige UNO-Sanktionskomitee die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das SECO hat daher am 15. November 2023 die für die Schweiz maßgebliche Sanktionsdatenbank SESAM angepasst.
Die Einträge folgender Personen wurden geändert:
– SSID: 10-13540 Foreign identifier: QI.A.289.11. Name: Said Jan ‘Abd Al-Salam
– SSID: 10-16285 Foreign identifier: QI.M.147.03. Name: Mohamed Amin Mostafa
– SSID: 10-25538 Foreign identifier: QI.A.317.13. Name: Abu Mohammed Al-Jawlani
Der Eintrag des folgenden Unternehmens wurde geändert:
– SSID: 10-17681 Foreign identifier: QE.M.12.01. Name: Makhtab Al-Khidamat
Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
Finanzsanktionen
Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Maßnahmen
Reisesanktionen
Eine konsolidierte Version finden Sie hier.