Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht ein Schreiben zu Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR).
Darin „wird die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.) für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum 31. Dezember 2022 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 2021 (a. a. O.) Gebrauch gemacht wurde.