Die BaFin stellt die folgenden drei Entwürfe von Rundschreiben unter dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zur öffentlichen Konsultation, die die Anforderungen an die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von leitenden Personen regeln:
– Rundschreiben XX/2023 (VA) – Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG
– Rundschreiben XX/2023 (VA) – Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß VAG
– Rundschreiben XX/2023 (VA) – Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich oder für Schlüsselfunktionen tätig sind, gemäß VAG
Die neuen Rundschreiben sollen die gleichnamigen Merkblätter von 2018 ersetzen und richten sich an Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Versicherungs-Holdinggesellschaften, Unternehmen im Sinne des § 293 Abs. 4 VAG, Versicherungs-Zweckgesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften sowie Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, die unter der Aufsicht der BaFin stehen und in den Geltungsbereich des VAG fallen.
Jeder Entwurf beinhaltet eine Anlage, die ein Formular namens „Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit“ und eine „Checkliste für die einzureichenden Unterlagen“ enthält. Die Grundstruktur der bisherigen Merkblätter wurde beibehalten, jedoch wurden zahlreiche punktuelle Klarstellungen, Konkretisierungen und Ergänzungen hinzugefügt, die auf den Erfahrungen mit den Merkblättern und auf Gesetzesänderungen wie dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) und dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) beruhen.
Eine wesentliche Neuerung ist die künftige Erwartungshaltung der Aufsicht, dass Unternehmen das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle einschließlich der Gründe darlegen müssen, warum die vorgesehene Person dieses Anforderungsprofil erfüllt.
Alle Änderungen können den Vergleichsversionen entnommen werden, die den Entwürfen beigefügt sind. Für die Erfassung von Stellungnahmen wird ein Excel-Tool für Stellungnahmen bereitgestellt. Die BaFin nimmt Stellungnahmen ausschließlich per E-mail (Konsultation-05-23@bafin.de) entgegen.
