Der GDV veröffentlichte einen Artikel über die zunehmende Relevanz von Nachhaltigkeitsberichten im Kontext des Green Deal und der Sustainable Finance. Mit der Konsultation der ersten ESRS durch die Europäische Kommission, rückt die Etablierung branchenübergreifender Nachhaltigkeitsstandards immer näher. Diese bewegen sich in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und sind für alle Wirtschaftssektoren relevant.
Der GDV zeigt sich erfreut über die Fortschritte der EU-Kommission, sieht jedoch weiterhin Optimierungspotenzial. Insbesondere fordert der GDV spezifischere Anforderungen und mehr Fokus in der Berichterstattung. Zudem erachtet der GDV die Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette für Versicherungsunternehmen als besonders komplex.
Der Verband weist auch auf das Fehlen von Vorgaben zur Proportionalität hin. In der aktuellen Form könnten mittelständische Versicherer, die regional tätig sind, denselben umfangreichen Berichtsanforderungen unterliegen wie globale Konzerne. Daher plädiert der GDV dafür, dass Versicherungsunternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern vereinfachte Standards nutzen dürfen.
Zudem betont der GDV die Notwendigkeit, die internationale Perspektive zu berücksichtigen. Eine doppelte Berichterstattung nach europäischen und internationalen ISSB-Standards würde zu doppelter Arbeit führen, ohne die Transparenz zu erhöhen.
„Für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 (erstmalige Berichtsveröffentlichung in 2025) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung EU-weit durch die neue Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) geregelt. Die Richtlinie ist bereits im letzten Jahr auf europäischer Ebene verabschiedet worden. Die Umsetzung ins nationale Recht steht für dieses Jahr an.“