Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 sowie der Richtlinie 2014/65/EU (DLT-Verordnung-Vollzugsgesetz – DLT-VVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden
Das “DLT-Verordnung-Vollzugsgesetz sowie Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes und des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018″ wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und betrifft die Umsetzung der DLT Pilot Regime Regulation über Pilotprojekte für Marktinfrastrukturen auf der Grundlage der DLT und Änderungen anderer damit zusammenhängender Vorschriften.
Der Hauptzweck des Gesetzes ist es, die wirksame Durchsetzung der EU-Verordnung in Österreich sicherzustellen. Es legt die FMA als zuständige Behörde für die Überwachung und Regulierung von DLT-basierten Marktinfrastrukturen im Land fest. Die FMA ist mit der Aufgabe betraut, die Bestimmungen sowohl des Bundesgesetzes als auch der EU-Verordnung durchzusetzen. Sie ist auch für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften zuständig und hat die Befugnis, Inspektionen durchzuführen, Informationen anzufordern und mit Wirtschaftsprüfern und Sachverständigen für Prüfungen vor Ort zusammenzuarbeiten.
Das Gesetz unterstreicht die Notwendigkeit, dass die FMA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die europäische Konvergenz der Aufsichtsinstrumente und -verfahren berücksichtigt. Um dies zu erreichen, soll die FMA Leitlinien, Empfehlungen und andere Maßnahmen anwenden, die von der ESMA im Rahmen der EU-Verordnung 2022/858 verabschiedet wurden. Die FMA behält jedoch die Flexibilität, bei Vorliegen eines triftigen Grundes von diesen Leitlinien und Empfehlungen abzuweichen, insbesondere dann, wenn diese im Widerspruch zur nationalen Gesetzgebung stehen.
Darüber hinaus regelt das Gesetz die Anwendung bestimmter Bestimmungen auf Zentralverwahrer, Wertpapierfirmen und Marktbetreiber, die DLT-basierte Handels- und Abwicklungssysteme betreiben. Es umreißt die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten dieser Einrichtungen und legt fest, dass die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes und des Zentralverwahrer-Vollzugsgesetzes zu befolgen sind. Dies gilt insbesondere für DLT-basierte Handels- und Abwicklungssysteme in Bezug auf die von einem DLT-basierten Abwicklungssystem erbrachten Dienstleistungen im Sinne der EU-Verordnung 2022/858.