Im Bundesgesetzblatt wurde das “CESOP-Umsetzungsgesetz 2023″ veröffentlicht, mit dem mehrere bestehende Gesetze geändert werden, darunter das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz. Das Hauptaugenmerk dieser Änderungen liegt auf der Meldung von Zahlungsdaten durch Zahlungsdienstleister.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
– Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen, einschließlich der Zahlungsempfänger und Transaktionen, zu führen und diese Informationen zu übermitteln.
– In den Änderungen werden Begriffe wie Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienste, Zahlungen, Zahler, Zahlungsempfänger, grenzüberschreitende Zahlungen und mehr definiert.
– Das Gesetz legt die Pflichten von Zahlungsdienstleistern in Bezug auf Aufzeichnungen, Berichterstattung und Datenübermittlung fest, zudem die Bedingungen, unter denen Zahlungsdienstleister verpflichtet sind, Zahlungsinformationen aufzubewahren und zu übermitteln.
– Das Gesetz sieht Ausnahmen von diesen Anforderungen vor, z. B. wenn ein Zahlungsdienstleister weniger als 25 grenzüberschreitende Zahlungen an ein und denselben Zahlungsempfänger in einem Kalenderquartal ausführt.
– Die Änderungen betreffen auch das Format und den Zeitpunkt der Informationsübermittlung an die Steuerbehörden sowie die Korrektur der übermittelten Informationen.
– Das Gesetz ermächtigt die Steuerbehörden, die von Zahlungsdienstleistern bereitgestellten Informationen für die Steuererhebung und -durchsetzung zu verarbeiten und zu nutzen, außerdem werden Sanktionen für die Nichteinhaltung der Vorschriften festgelegt.
– Die Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
