Der BVI hat seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) veröffentlicht.
Nachfolgend sind die wesentlichen Initiativen und Kritikpunkte des BVI zusammengefasst:
– Umsatzsteuer – UStG: Zustimmung zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung aller Investmentvermögen, was die Wettbewerbsfähigkeit steigert und europarechtlichen Standards entspricht.
– EE-Anlagen – KAGB: Unterstützung des Vorschlags, der es offenen Immobilienfonds, Infrastruktur-Sondervermögen und Spezialfonds erlaubt, in EE-Anlagen zu investieren und zu betreiben.
– EE-Anlagen – InvStG: Notwendigkeit steuerrechtlicher Anpassungen im Investmentsteuergesetz, um sinnvolle aufsichtsrechtliche Änderungen bezüglich EE-Anlagen wirksam zu machen.
– EE-Anlagen – KAGB: Empfehlung, dass offene Immobilienfonds EE-Anlagen über Gesellschaften erwerben dürfen, die Grundstücke pachten.
– Eigenständige Stellung des ELTIF – KAGB: Verlangen nach klaren Abgrenzungen im KAGB, die die Sonderstellung der ELTIFs sichern.
– Feststellungserklärungen für Investmentfonds mit steuerbefreiten Anlegern- AStG: Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung der Befreiung von der Hinzurechnungsbesteuerung für Fonds mit ausschließlich steuerbefreiten Anlegern.
– Mehrstimmrechte – AktG: Ablehnung der Einführung von Mehrstimmrechtsaktien, welche die Aktionärsrechte beschneiden und Corporate Governance sowie ESG-Initiativen untergraben würden.
– Kapitalerhöhungen und Bezugsrechtsausschlüsse – AktG: Widerstand gegen Maßnahmen, die Kapitalerhöhungen erleichtern und zu einer weiteren Verwässerung der Anteile von Bestandsaktionären führen könnten.
– Anfechtungsrecht – AktG: Generelle Zurückweisung der Beschränkung des Anfechtungsrechts bei Kapitalerhöhungen zum Schutz der Aktionärsrechte.
– Kommunikation mit der BaFin auf Englisch – WpIG: Unterstützung der Option, im Inhaberkontrollverfahren mit der BaFin auf Englisch zu kommunizieren und entsprechende Dokumente einzureichen.
Der BVI empfiehlt daher eine Überarbeitung des Entwurfs, um die Attraktivität des Finanzstandorts zu erhöhen und die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen zu stärken, ohne die Rechte der Anleger einzuschränken. Der Verband bietet dabei seine Expertise für die anstehenden Beratungen an.