Der BVI hat in einer Stellungnahme an die ESAs eine Neustrukturierung der Informationen in den ESG-Anhängen zu Verkaufsprospekten und Jahresberichten für Artikel-8- und Artikel-9-Fonds gefordert. Der Verband kritisiert den aktuellen Aufbau, der zu Doppelungen und Unklarheiten führt, und plädiert für eine einheitliche Struktur sowohl für Print- als auch Online-Informationen. Im Mittelpunkt der Überarbeitung sollte die Verständlichkeit aus Anlegersicht stehen, wobei übermäßige Transparenzpflichten vermieden werden sollten.
Darüber hinaus hat der BVI in seiner Stellungnahme folgende zentrale Anliegen formuliert:
– Neue Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs) sollten nur dann verpflichtend eingeführt werden, wenn Unternehmen im Rahmen der CSRD und der geplanten Nachhaltigkeitsberichtsstandards ESRS dazu verpflichtet sind, entsprechende Informationen zu berichten. Diese sollten sich stets auf anerkannte internationale Standards beziehen.
– Derivative Positionen sollten von den Berechnungen der PAIs sowie der Anteile taxonomiekonformer und nachhaltiger Investitionen ausgenommen werden, da sie keine Eigentumsrechte begründen und somit keinen Einfluss auf die Zielinvestitionen haben.
– Die geplanten Transparenzstandards für ESG-Strategien, die auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen abzielen, sollten keine unrealistischen Anforderungen enthalten, die Produktanbieter von der Auflage entsprechender Produkte abschrecken könnten.
