Die GPK-S hat Verbesserungen bei der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen festgestellt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine. Sie lobt dabei die angemessene Übernahme der Wirtschaftssanktionen der EU durch den Bundesrat im Zusammenhang mit der Ukraine-Situation. Allerdings kritisiert sie die Begleitung der Sanktionen, insbesondere den unzureichenden Einbezug der Kantone. Die Kommission empfiehlt eine stärkere Steuerung und Überwachung des Sanktionsvollzugs durch das SECO.
Im Rahmen der Nachkontrolle zur Inspektion von 2018 über die Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen hat die GPK-S die Umsetzung ihrer damaligen Empfehlungen durch den Bundesrat überprüft. Verbesserungen wurden bei der Datengrundlage und der verstärkten Kontrolle des Warenverkehrs festgestellt. Ein abschließendes Urteil ist jedoch aufgrund von Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität, die erst mit der Inbetriebnahme des neuen Warenverkehrssystems im Juni 2023 umgesetzt wurden, noch nicht möglich.
Die GPK-S erweiterte ihre Nachkontrolle aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine. Sie bewertet die rasche Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland positiv, betont jedoch kritische Aspekte bei der Begleitung und Überwachung der Sanktionen.
Die Umsetzung der Ukraine-Verordnung und die Klärung von Unklarheiten der Kantone wurden von der GPK-S als verzögert angesehen. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, die Rechtsgrundlagen für die Durchsetzung von internationalen Sanktionen zu präzisieren und Fragen zur Meldepflicht zu klären.
Die GPK-S betont die Notwendigkeit einer angemessenen und proaktiven Überwachung des Sanktionsvollzugs durch das SECO. Sie fordert den Bundesrat auf, die Angemessenheit des Krisenkonzepts des SECO zu überprüfen und eine bessere Überwachung von Grundbuchänderungen im Zusammenhang mit sanktionierten Personen zu gewährleisten.
Die GPK-S bittet um eine Stellungnahme des Bundesrats zu ihren Empfehlungen bis spätestens 15. Februar 2024.