Die DK veröffentlicht eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (bitte eventid=22078 beachten).
Die DK begrüßt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Der Entwurf zielt darauf ab, die seit 2020 von der FIU praktizierte risikobasierte Herangehensweise zu kodifizieren und die Rechtssicherheit für die FIU und ihre Mitarbeiter zu erhöhen.
Die DK betont jedoch die Notwendigkeit einer umfassenderen Lösung, die die steigende Anzahl von Verdachtsmeldungen adressiert. Es wird kritisiert, dass der Entwurf den Fokus auf die Bewältigung der zunehmenden Anzahl von Verdachtsmeldungen legt, ohne die zugrunde liegenden Ursachen dieser Zunahme zu untersuchen. Dabei verweist die DK auf den Bericht der FATF von 2022, in dem festgestellt wurde, dass Deutschland die zugrundeliegende Ursache für den plötzlichen und dramatischen Anstieg der Verdachtsmeldungen im Bankensektor verstehen und sicherstellen muss, dass keine defensiven Verdachtsmeldungen vorkommen.
Der DK zufolge liegt eine der Hauptursachen für den Anstieg der Meldungen in der mangelnden Rechtssicherheit und den weitreichenden und strafbaren Anforderungen an die Verdachtsfallbearbeitung und -meldungen. Die DK sieht zwei Hauptgründe dafür: Eine fehlerhafte Auslegung des Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 10.04.2018, Az.: 2 Ss-OWi 1059/17 und unnötige und pauschale Verweise darauf in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz der BaFin (bitte eventid=21483 beachten).
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Einführung des sog. „all crimes approach“ durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche im März 2021, was zu einem erheblichen Anstieg von Verdachtsmeldungen geführt hat. Die DK zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieses Ansatzes, insbesondere im Lichte des Urteils des Europäischen Gerichtshofs im PNR-Fall, das die Übermittlung personenbezogener Daten auf Fälle schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten beschränken sollte.
Die DK fordert daher eine Überarbeitung des § 43 GWG, um den Meldepflichten bei Bagatelldelikten wie illegalen Glücksspieltransaktionen angemessen begegnen zu können. Darüber hinaus schlägt die DK weitere Änderungen im Gesetzentwurf vor, darunter eine Ergänzung, die es den Verpflichteten ermöglicht, ihre Meldepflicht durch den Einsatz automatisierter Verfahren zu erfüllen.
Insgesamt begrüßt die DK die Bemühungen, die Effektivität und Rechtssicherheit der Finanztransaktionsüberwachung zu verbessern, und setzt sich für eine umfassende Lösung ein, die sowohl die steigende Zahl der Verdachtsmeldungen als auch die Rechtssicherheit der Meldenden berücksichtigt. Sie behält sich das Recht vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anmerkungen zum Gesetzentwurf nachzureichen.