Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat ihre Stellungnahme zu den Kompromisstexten des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments zur geplanten EU-AML-Verordnung veröffentlicht. Die DK unterstützt die Harmonisierung der europäischen Vorgaben und betont die entscheidende Rolle, die die Kreditinstitute bei der Verhinderung von Geldwäsche spielen.
Die DK sieht jedoch mehrere Vorschläge kritisch, darunter die Vermischung der Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit denen des Sanktionsregimes, die Ermittlung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter, die Erweiterung des Kreises politisch exponierter Personen und Beschränkungen der Outsourcingmöglichkeiten.
Die DK äußert Bedenken gegen die Einbeziehung von Obliegenheiten aus dem Sanktionsregime in die EU-Verordnung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und fordert die Streichung sämtlicher Bezugnahmen auf das Sanktionsregime in der Verordnung.
Hinsichtlich der Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter, fordert die DK eine praktikablere und sachnähere Vorgehensweise. Sie plädiert dafür, bei der Identifizierung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten unterschiedliche Vorgaben beizubehalten, die es den Verpflichteten ermöglichen, einen risikobasierten Ansatz anzuwenden.
Die DK lehnt den Vorschlag des Parlaments ab, Leiter regionaler und lokaler Behörden mit einer Bevölkerung von nur 30.000 Einwohnern in die Liste der politisch exponierten Personen (PEPs) aufzunehmen. Sie argumentiert, dass dieser Vorschlag nicht der FATF-Definition entspricht und zu einem signifikanten Anstieg von PEPs und deren Familienangehörigen führen würde.
Schließlich sieht die DK Beschränkungen der Outsourcingmöglichkeiten kritisch und plädiert dafür, die Auslagerung der Meldung verdächtiger Aktivitäten oder schwellenwertbezogener Meldungen an hochspezialisierte Dienstleister zu erlauben.
Die vollständige Stellungnahme der DK, einschließlich detaillierter Anmerkungen zu diesen und weiteren Regelungsvorschlägen, finden Sie unter dem folgenden Link.