Best practise Real Estate Funds and REITs – Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)
Das BMF hat am 13. Juli 2023 einen Entwurf zu einem BMF-Schreiben über das Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG) an ausgewählte Verbände versendet. Die Verbände haben die Möglichkeit, bis zum 10. August 2023 ihre Stellungnahmen zu diesem Entwurf per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de einzureichen.
Das BMF-Schreiben behandelt die Anwendung des § 4k EStG, der Besteuerungsinkongruenzen neutralisieren soll, die durch hybride Gestaltungen oder abweichende Qualifikationen und Zurechnungen entstehen können. § 4k EStG wurde mit dem ATADUmsG eingeführt und setzt die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) um (bitte eventid=11506 beachten).
Der Entwurf des BMF-Schreibens beinhaltet umfassende Erläuterungen zu zahlreichen Aspekten der Regelung. Die Ausführungen beziehen sich unter anderem auf die Umsetzung der Artikel 9 und 9b ATAD, die zeitliche Anwendung der Regelung, ihren persönlichen Anwendungsbereich und die Definition von Besteuerungsinkongruenzen.
Der Entwurf beleuchtet zudem sog. D/NI-Ergebnisse bei hybriden Finanzinstrumenten und hybriden Übertragungen, Zahlungen von hybriden, in Deutschland ansässigen Gesellschaften und fiktiven Zahlungen von Betriebsstätten sowie D/NI-Ergebnisse bei Zahlungen von ausländischen, hybriden Gesellschaften. Er nimmt Stellung zu D/NI-Ergebnissen bei Zahlungen an hybride Gesellschaften und Zahlungen an hybride Betriebsstätten und behandelt die Themen der sog. DD-Ergebnisse und importierten Besteuerunginkongruenzen.
Weitere Themen im Entwurf sind die Beweislastverteilung und Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Regelung, das Verhältnis der Regelung zu anderen Bestimmungen sowie abschließende Bestimmungen.
Das BMF bittet alle betroffenen Verbände um eine gründliche Prüfung des Entwurfs und um Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Ausführungen. Die eingereichten Stellungnahmen werden sorgfältig geprüft und fließen in die endgültige Formulierung des BMF-Schreibens ein.