Der Ministerialentwurf des vorgeschlagenen Mindestbesteuerungsgesetzes zielt darauf ab, eine globale Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der EU in nationales Recht umzusetzen. Die Mindestbesteuerung soll sicherstellen, dass multinationale Unternehmensgruppen mit weltweiten Konzernumsätzen von mindestens 750 Millionen Euro einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent unterliegen.
Wenn in einem Steuerhoheitsgebiet, in dem eine Unternehmensgruppe tätig ist, der effektive Steuersatz unter 15 Prozent liegt, werden Ergänzungssteuern im Rahmen der GloBE-Mustervorschriften erhoben, um das Steuerniveau auf 15 Prozent anzuheben. Dies umfasst die PES und die SES. Die PES wird von der Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe erhoben, wenn eine ausländische Tochtergesellschaft niedrig besteuert ist. Die SES dient als Auffangmechanismus, um nicht erhobene Ergänzungssteuern bei anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe einzutreiben.
Zusätzlich zur PES und SES besteht die Möglichkeit der Einführung einer NES. Diese soll sicherstellen, dass die Mindestbesteuerung von dem Staat selbst erhoben wird, in dem die effektive Steuerbelastung der Unternehmensgruppe in Bezug auf dort gelegene Geschäftseinheiten unter dem Mindestsatz liegt.
Das Hauptziel dieser globalen Mindestbesteuerung besteht darin, die Vorteile der Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete mit niedriger Besteuerung zu verringern, um faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen weltweit zu schaffen und Steuereinnahmen zu sichern. Die Richtlinie orientiert sich an den GloBE-Mustervorschriften, gilt jedoch nicht nur für multinationale Unternehmensgruppen, sondern auch für große inländische Unternehmensgruppen und deckt sowohl grenzüberschreitende als auch inländische Sachverhalte ab.
Die Mindestbesteuerung ist eine eigenständige Abgabe, die unabhängig von der Rechtsform der Geschäftseinheit erhoben wird und als Ergänzung zur Körperschaftsteuer betrachtet wird. Sie wird finanziell wie die Körperschaftsteuer als gemeinschaftliche Bundesabgabe eingestuft.