Die DK unterstützt nachdrücklich die Forderung der Europäischen Kreditwirtschaft (EBIC) nach mehr Zeit für die Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III). Mit dem Paket sollen unter anderem die umfangreichen Regelungen zur Finalisierung von Basel III in der Europäischen Union umgesetzt werden.
Nach den derzeitigen Planungen müssen diese von den Instituten bereits ab dem 1. Januar 2025 angewendet werden. Die DK fordert jedoch eine Umsetzungsfrist von mindestens 18 Monaten nach Veröffentlichung der finalen Gesetzestexte. Hintergrund ist die verzögerte Veröffentlichung der finalen Gesetzestexte sowie die umfangreichen Arbeiten, die die EBA noch zu erledigen hat.
Die DK befürchtet, dass die europäischen Banken bei der derzeit geplanten Anwendung nicht ausreichend Zeit für die Umsetzung haben werden. Dies könnte zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die EU-Institute gegenüber ihren Mitbewerbern führen.
Die DK sieht in einem späteren Anwendungsbeginn eine Angleichung an internationale Finanzplätze wie die USA und UK, die Basel III nicht vor dem 1. Juli 2025 anwenden.
Die DK appelliert daher an die Bundesregierung, die Forderung der EBIC nach einer Verschiebung des Anwendungsbeginns aktiv zu unterstützen.