Der GDV hat einen Onlineartikel zum Thema ESG-Transparenzvorgaben veröffentlicht, in welchem der Verband verschiedene Entwicklungen aufgreift.
Zunächst weist der GDV auf den EU Beschluss hin, wonach Versicherungsunternehmen in ihren Nicht-finanziellen Erklärungen angeben müssen, welcher Teil ihres Geschäfts mit den Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten übereinstimmt. Hierzu zählt auch die Absicherung von Naturgefahrenrisiken in Nicht-Lebensversicherungen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der GDV hat einen unverbindlichen Vorschlag für eine pragmatische und möglichst vergleichbare Berechnung dieses Anteils erarbeitet, die EU-Kommission plant jedoch eine möglicherweise aufwändigere Methode, die einzelne Prämienbestandteile für die Absicherung gegen Naturgefahren aus dem Gesamtversicherungsbeitrag herausrechnen würde. Dies könnte die Berichtspflichten der Versicherer erschweren und dem Ziel der Bürokratieabbau widersprechen. Daher setzt sich der GDV für eine pragmatische Lösung ein.
Der Verband erwähnt auch die Vorschläge der ESAs zur Änderung der RTS zur Offenlegungsverordnung, welche die Aufnahme weiterer sozialer Indikatoren in die Liste der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) und zusätzliche Kennzahlen für Produkte mit Reduktionszielen für Treibhausgasemissionen vorsehen. Die ESA streben an, die Informationen für Finanzprodukte verständlicher zu gestalten, ohne jedoch die Menge der Informationen zu reduzieren.
Abschließend nennt der GDV die EU-Konsultation über die Überprüfung der Offenlegungsverordnung (EventID #22926). In seiner veröffentlichten Stellungnahme befürwortet der GDV das Ziel der Verordnung, Kleinanleger mit umfassenden und verständlichen Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen zu versorgen. Der GDV kritisiert jedoch, dass die aktuell bereitgestellten Informationen zu komplex und zu umfangreich sind. Er schlägt vor, die Informationen drastisch zu vereinfachen und zu verkürzen, um die Entscheidungsfindung der Anleger hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen zu erleichtern. Zudem plädiert der GDV dafür, die Transparenzvorgaben der SFDR, der Taxonomy Regulation und der CSRD besser aufeinander abzustimmen und die Informationsmenge auf wesentliche Kerndaten zu beschränken. Der GDV unterstützt die bisherigen Produkttransparenzvorgaben der Offenlegungsverordnung, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der in der Konsultation vorgeschlagenen neuen Produktkategorien. Diese könnten die Informationen noch weiter verkomplizieren und möglicherweise nicht mit den Vorgaben für Vermittler übereinstimmen, die ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen müssen. Auch die Anwendung der Vorgaben auf Produkte mit Investitionen ins Sicherungsvermögen der Versicherer könnte Schwierigkeiten bereiten.
Der GDV erwartet, dass die EU-Kommission die Vorschläge der ESA und die Rückmeldungen aus der Konsultation berücksichtigt, und hält eine gemeinsame Umsetzung der Änderungen für sinnvoll.