In einer Publikation zum Thema „EU-Offenlegungsverordnung“ berichtet die BaFin über den folgenden redaktionellen Fehler in der berichtigten Deutschen Sprachversion der Technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung, die die Kommission der Europäischen Union am 27. Dezember 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichte (siehe EU-eventid=18977).
„Insbesondere in Anhang II hat sie redaktionelle Korrekturen vorgenommen; die Überschrift und das erste Kreuzchen in der darauf folgenden Antwortbox (von „Ja“ auf „Nein“) korrigiert . Eine weitere wesentliche Korrektur erfolgte im Anhang III, wo die EU-Kommission eine fälschlicherweise doppelt abgedruckte Frage durch eine bisher fehlende Frage ersetzte. Auch in den anderen Sprachfassungen des Amtsblatts hat die Kommission Fehler berichtigt.
Allerdings enthält nun Anhang IV der berichtigten Version des RTS einen redaktionellen Fehler. Bei der Hauptfrage „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?“ fehlt die dritte Unterfrage „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesem Ziel bei?“. Die vierte Unterfrage ist dafür teilweise doppelt abgedruckt. Das redaktionelle Versehen ist aus einem Vergleich mit den anderen Sprachfassungen der Änderungsverordnung und dem Entwurf der Europäischen Kommission vom 6. April 2022 erkennbar.“
