Die FINMA hat ihre FINMA-Aufsichtsmitteilung 06/2023 zur “Umsetzung Prudent Person Principle und Erleichterungen betreffend das Geschäft mit professionellen Versicherungsnehmerinnen und -nehmern“ veröffentlicht.
Ab dem 1. Januar 2024 treten das revidierte VAG und die AVO in Kraft (eventid=21343). Diese Änderungen werden die Anforderungen an Versicherungsunternehmen erheblich beeinflussen, insbesondere im Bereich gebundenes Vermögen, unter Einführung des Prudent Person Principles. Versicherungsunternehmen werden künftig mehr Verantwortung tragen, und die Regulierungen werden stärker auf Prinzipien basieren. Die überarbeiteten Gesetze priorisieren den Schutz der Versicherungsnehmer und ermöglichen es Versicherungsunternehmen, Befreiungen von bestimmten organisatorischen und Vermögensanforderungen zu beantragen, wenn sie professionelle Versicherungsnehmer versichern.
Die FINMA-Aufsichtsmitteilung erläutert die Umsetzung des Prudent Person Principles, das Leitlinien für die Anlageaktivitäten von Versicherungsunternehmen festlegt. Es betont, dass Versicherungsunternehmen nur in Vermögenswerte und Instrumente investieren sollten, deren Risiken sie angemessen beurteilen, bewerten, überwachen und kontrollieren können. Dazu gehört die Sicherstellung der Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Anlageportfolios.
Zudem werden mögliche Vereinfachungen für Versicherungsunternehmen bei der Geschäftstätigkeit mit professionellen Versicherungsnehmern erwähnt. Diese Vereinfachungen sollen die Regulierungs- und Aufsichtsintensität an die Bedürfnisse der Versicherungsnehmer anpassen. Es wird davon ausgegangen, dass professionelle Versicherungsnehmer beispielsweise in der Lage sind, Faktoren wie Solvenz und Gegenparteirisiko selbst einzuschätzen, und möglicherweise keine gesetzlichen Schutzmaßnahmen wie gebundenes Vermögen benötigen. Diese Vereinfachungen gehen jedoch mit spezifischen Verpflichtungen einher, wie der Pflicht, den Status professioneller Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss zu klären und zu dokumentieren.
Bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten VAG und AVO am 1. Januar 2024 bleiben die bestehenden Anlagevorschriften unverändert.