Die FINMA weist darauf hin, dass am 1. Januar 2024 das revidierte VAG und die AVO in Kraft treten (eventid=21343). Aufgrund dieser Änderungen werden die aktuellen FINMA-Vorlagen für den Finanzlagebericht ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr mit den revidierten VAG und AVO übereinstimmen.
In Artikel 9a Absatz 1 des neuen VAG wird der Begriff “marktkonform“ für die SST-Bilanz eingeführt, bisher war es „marktnah“. Die Vorlagen wurden entsprechend angepasst, und die bisherige “Marktnahe Bilanz“ wird nun als „Vereinfachte SST-Bilanz“ bezeichnet. Gemäß Artikel 30 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Artikel 32 Absatz 3 der neuen AVO wird der Mindestbetrag nun Teil der SST-Bilanz und des risikotragenden Kapitals. Der Mindestbetrag wird in der „Vereinfachten SST-Bilanz“ berücksichtigt.
Um sicherzustellen, dass betroffene Institute den Finanzlagebericht konsistent zur ab 1. Januar 2024 geltenden Version des VAG und der AVO veröffentlichen können, stellt die FINMA eigene Vorlagen für das Berichtsjahr 2023 zur Verfügung. Diese Vorlagen sind ausschließlich für das Berichtsjahr 2023 gültig und beinhalten eine quantitative Vorlage für Versicherungsunternehmen und eine quantitative Vorlage für Versicherungskonzerne.