Die BaFin veröffentlicht einen Fragenkatalog mit Antworten (FAQ) zum Meldeverfahren für die Anzeige von Auslagerungen, wie es in einer früheren Präsentation angekündigt wurde (bitte eventid=20038 beachten).
Der Katalog beinhaltet 120 Fragen und ist in folgende Themenbereiche unterteilt:
1. Einreichungsweg
2. Ausfüllhinweise
3. Anzeigen von Absicht und Vollzug
4. Wesentliche Änderungen
5. Schwerwiegende Vorfälle
6. Nachmeldungen
7. Bestandsfrage
Diese FAQ gelten sowohl für Anzeigen von Instituten nach der Anzeigenverordnung als auch für Kapitalverwaltungsgesellschaften nach der KAGB-Auslagerungsanzeigenverordnung. Einige Fragen (Abgrenzung Absichts- und Vollzugsanzeigen, schwerwiegende Vorfälle) sind für Kapitalverwaltungsgesellschaften nicht relevant.
Die BaFin plant Optimierungen im Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) und kündigte an, dass Unternehmen nicht auf die Programmierung der Schnittstellen warten müssen.
Einige ausgewählte Kapitalverwaltungsgesellschaften sollten mittlerweile separat von der BaFin informiert worden sein, dass sie bis zum 30. Juni 2023 alle aktiven Auslagerungen (Bestandsabfragen) über die MVP nachmelden müssen. Bitte beachten Sie den Abschnitt 7 „Bestandsfrage“, Frage „Warum bedarf es noch zusätzlicher Abfragen bei den Kapitalverwaltungsgesellschaften zu Bestandsauslagerungen, wenn doch ohnehin jede Kapitalverwaltungsgesellschaft über die wesentlichen Änderungsanzeigen alle Bestandsauslagerungen erneut in das System eingeben müssen?“
