Die BaFin hat ein neues Dokument mit den aktuellen Fristen für die Solvency II Berichts- und Offenlegungspflichten herausgegeben. Dieses Update, datiert auf den 19. September 2023, gibt Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, die unter die Solvency II-Regelungen fallen klare Richtlinien hinsichtlich der bevorstehenden Meldetermine.
Abbildung 1: S II-Berichts- und Offenlegungspflichten
Für den Berichtszeitraum Q3/2023 sind die Meldetermine für Solo-Unternehmen der 6. November 2023 und für Gruppen der 18. Dezember 2023. Für Q4/2023 sind die entsprechenden Daten der 5. Februar 2024 und der 18. März 2024. Der Jahresbericht A/2023 sowie die Berichte SFCR und RSR haben den Meldetermin am 8. April 2024 für Solo-Unternehmen und am 21. Mai 2024 für Gruppen.
Die weiteren Quartalsmeldetermine für das Jahr 2024 sind wie folgt festgelegt: Q1/2024 am 6. Mai (Solo) und 17. Juni (Gruppen), Q2/2024 am 5. August (Solo) und 16. September (Gruppen), Q3/2024 am 4. November (Solo) und 16. Dezember (Gruppen) und schließlich Q4/2024 am 4. Februar 2025 (Solo) und 18. März 2025 (Gruppen).
