Die BaFin veröffentlicht technische Ausfüllhilfe mit den Hinweisen zur Einreichung der Auslagerungsanzeige im MVP-Fachverfahren nach KAGB nach dem Inkrafttreten der Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach § 36 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB-Auslagerungsanzeigenverordnung – KAGBAuslAnzV).
Die Hinweise zur Einreichung der Auslagerungsanzeige im MVP-Fachverfahren betreffen die Anzeige von Auslagerungen gemäß § 36 KAGB. Die Anzeigen sind über das Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin entweder direkt von der Kapitalverwaltungsgesellschaft, oder durch einen Dritten, der sich für das anzeigepflichtige Unternehmen freischalten lassen hat, einzureichen.
„Informationen zu den technischen Details finden Sie auf der Internetseite der BaFin dargestellt: BaFin – Anzeige von Auslagerungen.
Es ist zu beachten, dass die KAGBAuslAnzV vorgibt, welche Angaben verpflichtend sind, auch wenn nicht alle Felder befüllt werden müssen. Pflichtfelder sind im MVP-Formular gelb unterlegt und mit dem Hinweis „Pflichtfeld“ versehen. Nach Ausfüllen und Absenden des Formulars kann das Dokument als PDF-Datei für eigene Unterlagen abgespeichert werden. Eine Referenznummer wird von der MVP bei der erstmaligen Absichtsanzeige vergeben und wird später für Updates benötigt.
„Meldungen bzw. Anzeigen, die vor Veröffentlichung dieser Ausfüllhilfe (Stand Januar 2023) getätigt wurden und von dieser Ausfüllhilfe abweichende Angaben beinhalten, sind im Rahmen einer Updatemeldung (unverzüglich zu berichtigen.“
Die BaFin empfiehlt, vor der Anzeige diese Hinweise sorgfältig zu lesen.
