Die BaFin hat ihre Webseite zum Thema „KVGen & Investmentfonds – Meldewesen – Anzeigen von Auslagerungen“ mit Informationen zum Meldeverfahren für Auslagerungen gemäß § 36 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) aktualisiert.
Die wichtigsten Ergänzungen (im Folgenden in fett hervorgehoben) sind zu beachten:
###### Abschnitt „Inhalt der Anzeigepflicht“
###### – “Hinweise zur Anwendung dieses Meldeformulars können Sie der Ausfüllhilfe in der Anlage entnehmen.“
###### Abschnitt „Benachrichtigung der BaFin“
###### – “Zur Einreichung der Anzeigen über das MVP-Portal im Rahmen des vorgenannten Meldeverfahrens werden drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt (siehe Anlage).“
###### – “In dieser Bestätigung wird eine ID, die Referenznummer, mitgesendet. Diese Referenznummer ist bei späteren Anzeigen zu derselben Auslagerung zu nutzen, um die Meldungszuordnung gewährleisten zu können. „
###### – “Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Email-Adresse: Auslagerungsmeldungen@bafin.de.“
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Darüber hinaus wurde die Webseite mit den folgenden Anlagen ergänzt:
###### – Hinweise zur Einreichung der Auslagerungsanzeige im MVP-Fachverfahren nach KAGB
###### – Dokumentation zur Erstellung von MMDL-Meldungen im XML-Format
###### – Technische Informationen
