Die BaFin hat nach der Einführung der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV) ihre Vorgaben für die Anzeigepflichten bei Auslagerungen für Wertpapierinstitute weiter präzisiert.
Wertpapierinstitute sind nun verpflichtet, Pläne, Durchführungen und wesentliche Änderungen von bedeutenden Auslagerungen über die MVP anzuzeigen. Dies betrifft auch Auslagerungen, die seit dem 26. Juni 2021 erfolgt sind und bislang nicht gemeldet wurden; diese müssen rückwirkend bis zum 30. Juni 2024 nachgemeldet werden.
Insbesondere für kleinere Institute beschränken sich die Anzeigepflichten auf wesentliche Auslagerungen im Bereich der Cloud- oder anderer IT-Dienstleistungen. Die BaFin stellt den Instituten auf ihrer Website diverse Hilfsmittel zur Verfügung, darunter eine Ausfüllhilfe für die Auslagerungsanzeigen und ein Excel-Template für die Meldung von schwerwiegenden Vorfällen, welches per E-Mail an die BaFin und die Deutsche Bundesbank gesendet werden soll.
Für eine detailliertere Übersicht und weiterführende Informationen verweist die BaFin auf die entsprechenden Inhalte ihrer Website.