Die BaFin veröffentlicht ein Informationsblatt zur Registrierung und Zulassung zum Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“, welches auch in englischer Sprache – Information sheet Registration and admission to the MVP-specialised procedure
“Notifications of Major Holdings (Sec. 33 et seq. WpHG)” – erschienen ist, mit dem Stimmrechtsmitteilungen in elektronischer Form über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelt werden können. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Nutzer die Zulassung zum Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ auf der MVP beantragen.
Das Merkblatt beschreibt die Prozedur zur Zulassung, die zwei Schritte umfasst. Der erste Schritt beinhaltet die Registrierung auf der MVP als „Melder“. Anschließend muss die Zulassung zum Fachverfahren beantragt und bestätigt werden.
Für Interessenten, die das Fachverfahren zuerst testen möchten, steht das Testverfahren „TEST_Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ zur Verfügung, in welchem Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtsverbindlich übermittelt werden.
MVP-Nutzer können als natürliche Person oder als Ansprechpartner eines Unternehmens registriert sein, abhängig davon, ob sie eine Stimmrechtsmitteilung für sich selbst, für das Unternehmen, dessen Funktionsträger sie sind, oder für einen Dritten in dessen Auftrag abgeben.
Es ist zu beachten, dass die Freischaltung zum Fachverfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann und die Nutzer für die Einhaltung der Mitteilungsfrist verantwortlich bleiben.
Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Registrierungs-, Zulassungs- und Meldeverfahren können Nutzer sich per E-Mail an stimmrechte-support@bafin.de wenden.
Nähere Informationen zu den Grundlagen der Mitteilungspflichten gemäß §§ 33 ff. WpHG finden Sie auf der BaFin-Homepage zu bedeutenden Stimmrechtsanteilen.
