Die BaFin veröffentlicht den Handelstagekalender für die Berechnung der Mitteilungs- und Veröffentlichungsfristen gemäß § 47 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
„Für die Berechnung der Mitteilungs- und Veröffentlichungsfristen der §§ 33 ff. WpHG gelten als Handelstage alle Kalendertage, die nicht Sonnabende, Sonntage oder zumindest in einem (Bundes-)Land landeseinheitliche gesetzlich anerkannte Feiertage sind.“
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Date Published: 2023-01-16
Regulatory Framework: Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Regulatory Type: information
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