Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht eine Konsultationsvereinbarung zu Artikel 15 Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der BRD und der Schweiz (DBA Schweiz). Die Vereinbarung berücksichtigt die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. September 2020 (Az. I R 60/17) zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des betreffenden Artikels.
In der Konsultationsvereinbarung wurde unter anderem vereinbart, Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens auch auf Personen anzuwenden, die im Schweizer Handelsregister mit Einzelunterschrift oder Kollektivunterschrift ohne Bezeichnung ihrer Funktion eingetragen sind. Diese Anwendung trägt zur Klärung von steuerlichen Fragestellungen im grenzüberschreitenden Kontext zwischen Deutschland und der Schweiz bei.
Die Konsultationsvereinbarung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
