Die BaFin hat auf ihrer Website gemäß § 20 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) eine aktualisierte öffentliche Kryptowertpapierliste publiziert.
„Darin bündelt sie Informationen zu Kryptowertpapieren, die ihr nach § 20 Absatz 1 Satz 2 eWpG mitgeteilt werden. Die Angaben in der Liste beruhen auf den von den Emittenten vorgenommenen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. Die Kryptowertpapierliste soll eine unkomplizierte Übersicht über die mit Kryptowertpapieren verbundenen Veröffentlichungen bieten.“
Es liegt eine Änderung vor:
HCC Rheinhausen GmbH: „13.06.2023: Die Laufzeit wurde bis zum 31. Juli 2023 verlängert und die Besicherung durch Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus Fondsbeteiligungen erweitert.“