Die BaFin hat ein neues Rundschreiben 06/2023 „Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für Bewertungen im Rahmen einer Abwicklung (MaAbwicklungsbewertung)“ veröffentlicht, das das frühere Rundschreiben 02/2021 zur Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für Bewertungen im Rahmen einer Abwicklung (MaBewertung) ersetzt (bitte EventID #9879 beachten) und auf der Konsultation 07/2023 basiert (bitte eventid=20936 beachten). Die MaAbwicklungsbewertung erweitert die Mindestinformationen des vorherigen Rundschreibens MaBewertung und führt ein spezifisches Datenmodell für die Abwicklungsbewertung ein.
Die aktualisierten Richtlinien richten sich an Institute gemäß Artikel 2 der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) und Unternehmen gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 SAG in Deutschland. Sie gelten jedoch im Allgemeinen nicht für Institute und verbundene Unternehmen, deren Abwicklungsplan eine Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorsieht.
Institute sind aufgefordert, geeignete Systeme und Prozesse zu implementieren, um sowohl interne als auch externe Standardberichte innerhalb von 24 Stunden auf Anforderung der Abwicklungsbehörde in einem virtuellen Datenraum zur Verfügung zu stellen. Dieses aktualisierte Rundschreiben führt außerdem ein spezifisches Datenmodell für die Abwicklungsbewertung ein, wobei die geforderten Informationen innerhalb von 72 Stunden in den Datenraum hochgeladen werden müssen.
Das Rundschreiben fordert die betroffenen Institute auch auf, einen strukturierten Frage- und Antwortprozess einzuführen, um die Kommunikation und Informationsbereitstellung zu optimieren.
