Vertrieb von AIF
Die BaFin veröffentlicht ein aktualisiertes Merkblatt für Anzeigen nach § 320 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Das Merkblatt „stellt die Grundzüge des Anzeigeverfahrens gemäß § 320 des KAGB dar und erläutert die Voraussetzungen für den Vertrieb von Anteilen und Aktien an EU-AIF oder ausländischen AIF an Privatanleger in der Bundesrepublik Deutschland“.
Das aktuelle Update enthält, neben redaktionellen Anpassungen, die folgende Aktualisierung des Abschnitts “Anzeigeneinreichung/Unterlagen/Gebühr“ (Seiten 4, 6 und 7):
Die Anzeige kann ab 01.04.2023 ausschließlich elektronisch per verschlüsselter E-Mail bzw. per Download oder über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin eingereicht werden (§7b Abs. 1 und 2 KAGB).
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Anzeigen nach § 320 KAGB können über das MVP-Portal eingereicht werden. Dies setzt eine Registrierung voraus. Unter folgendem Link sind weitere Informationen verfügbar: https://portal.mvp.bafin.de/MvpPortalWeb/app/login.html. Sie können Anzeigen aber auch weiterhin über verschlüsselte E-Mail an die BaFin übermitteln. Eine papierhafte Einreichung von Anzeigen oder sonstigen Dokumenten ist ab dem 01.04.2023 nicht mehr zulässig.
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Hinweise für Anzeigen per E-Mail bzw. Download:
a) Die Anzeige per E-Mail muss verschlüsselt sein. Die bei der BaFin eingesetzte E-Mailverschlüsselung (SEPPmail) stellt die Aufgabe der Ver- und Entschlüsselung von E-Mails durch die Verwendung von Zertifikaten sicher. Alle öffentlichen Schlüssel der BaFin können über ein Verzeichnis auf der Internetseite https://secmail.bafin.de/web.app aufgerufen werden. Alternativ kann auch eine E-Mail mit dem Schlüsselwort #getcertificate an eine Adresse der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. des zuständigen Sachbearbeiters bei der BaFin gesendet und dessen Zertifikat somit angefordert werden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument.
