Das BMF veröffentlicht einen Diskussionsentwurf für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG), wodurch die Fachöffentlichkeit vor dem offiziellen Gesetzgebungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme erhielt.
Ziel des Entwurfs ist „die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung“, um schädlichem Steuerwettbewerb entgegenzuwirken und Steuergerechtigkeit sowie Wettbewerbsgleichheit zu fördern. „Die darin enthaltenen Nachversteuerungsvorschriften sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen“. Die Nachversteuerungsvorschriften sollen ab dem 31. Dezember 2023 in einem neu eingeführten Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) angewendet werden.
Der Entwurf enthält Regelungen zur Steuerpflicht, zum Umfang der Besteuerung, zur Mindeststeuergruppe, zum Umfang der Unternehmensgruppe, zu ausgeschlossenen Einheiten und zur Belegenheit von Einheiten und Betriebsstätten. Es werden auch Begriffsbestimmungen, ergänzende Steuerregelungen, Ermittlungsvorschriften, Wahlrechte und Regelungen für Unternehmensumstrukturierungen und Beteiligungsstrukturen vorgesehen.