Die BaFin stellt auf ihrer Internetseite „Pfandbrief-Meldeverordnung“ in der Rubrik „MVP-Portal“ zwei neue Musterdateien zur Verfügung.
Die Musterdatei „2023-12-08 MUSTER PfandMeldeV-Anlagen (clean) mit Zellformatierung.xlsx“ kann für Meldungen im Excel-Format verwendet werden. Sie ersetzt das Template „2023-03-14 MUSTER PfandMeldeV-Anlagen (clean)“ (eventid=22722) . Bei der Nutzung für Meldungen sollte ausschließlich diese „clean“-Version verwendet werden.
Die zweite Musterdatei „2023-12-08 MUSTER PfandMeldeV-Anlagen (markiert) NICHT FÜR MELDUNGEN VERWENDEN.xlsx“ hebt die Abweichungen zur ursprünglichen PfandMeldeV farblich hervor und dient lediglich zu Informationszwecken.
Hintergrund dieser Aktualisierungen ist das Ergebnis des laufenden Informationsaustausches zwischen der Bundesanstalt und dem vdp, der seinerseits den Informationsfluss von und zu den Pfandbriefbanken (auch den nicht dem vdp angehörenden) und beteiligten Dritten koordiniert.
Neben redaktionellen Änderungen ist die Aufnahme des Hinweises: „(setzt keine Nutzung der ordentlichen Deckungswerte nach § 4 Absatz 1 Satz 3 PfandBG voraus)“ im Meldebogen „10_ÖpfDck“ zu beachten.