Die BaFin veröffentlicht Vorgaben zu den wesentlichen Regelungen der Meldepflichten nach der Pfandbrief-Meldeverordnung Verordnung (PfandMeldeV). Sie umfassen die elektronische Einreichung sowie die Datenformate.
Die BaFin informiert über die wesentlichen Bestimmungen und weist darauf hin, dass Meldungen an die BaFin über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) einzureichen sind. Eine Registrierung ist notwendig.
Die Meldungen müssen als Excel-Tabelle eingereicht werden, wobei mittelfristig ein Umstieg auf das Dateiformat eXtensible Business Reporting Language (XBRL-Taxonomie) geplant ist. Die Dateien müssen einheitlich benannt werden und dürfen in ihrer Struktur nicht verändert werden.
Für Fragen zum Verfahren gibt es einen Fachsupport, bei technischen Problemen wendet man sich an den MVP-Support.
Die BaFin stellt auch die dazugehörigen Musterdateien zur Verfügung, die auf Berichtigungen offensichtlicher Unrichtigkeiten hinweisen und redaktionelle Präzisierungen enthalten sowie weist auf das Benutzerhandbuch für das MVP Portal und auf die häufig gestellten Fragen zum MVP-Portal hin.