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Richtlinie Verfahren Beteiligungsrechte – (Richtlinie betr. Verfahren für Beteiligungsrechte)

ID 22627

Die SIX Swiss Exchange hat die Automatisierung des Registrierungsprozesses für Market Maker für neue ETFs und ETPs ab 1. April 2023 angekündigt.
Market Maker können nun ihre Verpflichtung zur Bereitstellung eines liquiden Handelsmarktes über die Member Section anmelden, wenn sie neue ETFs oder ETPs kotieren, anstatt einen unterzeichneten Market-Making-Vertrag einzureichen, wie es in der aktuellen Verordnung erforderlich ist. SIX Swiss Exchange prüft den Antrag und informiert den Market Maker und SIX Exchange Regulation AG per E-Mail, wenn der Antrag genehmigt wird. Diese automatisierte Lösung zielt darauf ab, die Effizienz des Handels an der Börse zu steigern.
Im Zuge dessen hat die SIX Exchange Regulation AG (SER) die geänderte „Richtlinie Verfahren Beteiligungsrechte“ (RLVB) veröffentlicht, die das Verfahren für die Kotierung und den Handel von Beteiligungsrechten an der SIX Swiss Exchange regelt. Sie trat am 1. April 2023 in Kraft und gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Emittenten. Die Richtlinie legt fest, wie ein Kotierungsgesuch einzureichen ist und welche Unterlagen dem Gesuch beizulegen sind.
Die RLVB gilt für eine Vielzahl von Transaktionen, darunter Börsengänge, Fusionen und Übernahmen, Kapitalerhöhungen sowie die Ausübung von Wandel- oder Optionsrechten. Emittenten müssen mindestens 10 Börsentage vor dem vorgeschlagenen Börsenzulassungsdatum ein Zulassungsgesuch einreichen. Im Falle einer ordentlichen Kapitalerhöhung oder einer Erhöhung des genehmigten Kapitals muss die Kotierung der neuen Beteiligungsrechte unmittelbar nach der Eintragung ins Handelsregister erfolgen, mithin muss das Gesuch daher 10 Börsentage vor dem Datum der Eintragung ins Handelsregister eingereicht werden.
Die RLVB verlangt von den Emittenten den Nachweis, dass sie über einen Prospekt verfügen, der von einer Aufsichtsbehörde gebilligt wurde oder nach dem Finanzdienstleistungsgesetz als gebilligt gilt. Die SER, das für die Aufsicht über die SIX Swiss Exchange zuständige Regulierungsorgan, prüft das Gesuch und die Unterlagen und entscheidet über die Bewilligung der Kotierung.
Handelt es sich um eine Neukotierung, d.h. der Emittent hat seit mehr als drei Jahren keine Effekten mehr an der SIX Swiss Exchange kotiert, muss das Gesuch mindestens 20 Börsentage vor dem geplanten Kotierungsdatum eingereicht werden.
Das Reglement sieht vor, dass bei einer geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung oder einer Kapitalerhöhung innerhalb des Kapitalbandes ein Bezugsrechtshandel unter Angabe des Wertes dieser Rechte beantragt werden muss.
Ist kein Bezugsrechtshandel vorgesehen, muss dies im Kotierungsgesuch für die neuen Titel angegeben werden. Sollen mit den noch nicht geschaffenen Effekten verbundene Rechte vor der eigentlichen Kotierung gehandelt werden, so werden diese Rechte bis zum Abschluss der Registrierung der neuen Effekten im Register, längstens aber fünf Tage, separat unter einer anderen Valorennummer gehandelt (Art. 15 ff. des Reglements). Wenn Wertpapiere infolge einer bedingten Kapitalerhöhung notiert werden, ist der Emittent außerdem verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Notierung monatliche Berichte zu erstellen. Müssen schließlich Wertpapiere derselben Kategorie aufgrund eines Geschäfts für eine gewisse Zeit separat gehandelt werden, muss bei der Börse ein Antrag auf Eröffnung einer separaten Handelslinie gestellt werden. Dies ist z.B. bei öffentlichen Kauf- oder Tauschangeboten, bei denen die angebotenen oder angedienten Wertpapiere bis zum Ende des Angebots weiter gehandelt werden können, oder beim Rückkauf von Wertpapieren durch die börsennotierte Gesellschaft erforderlich.
Insgesamt bietet die RLVB den Emittenten und ihren Beratern einen klaren Rahmen, den sie bei der Kotierung und dem Handel von Beteiligungsrechten an der SIX Swiss Exchange einhalten müssen. Durch die Festlegung der erforderlichen Verfahren und Unterlagen soll die Richtlinie sicherstellen, dass der Kotierungsprozess transparent und effizient abläuft und gleichzeitig die Interessen der Anleger geschützt werden.

Other Features
capital increase
ETF
IPO
issuer
merger
process
prospectus
registration
securities
trading
Date Published: 2023-04-01
Regulatory Framework: Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)
Regulatory Type: directive
Stock exchanges
regulation

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