Die SER hat das Rundschreiben Nr. 2 – Rechnungslegung (RS2) veröffentlicht, es betrifft die Pflichten von Emittenten, die IFRS oder Swiss GAAP FER als Rechnungslegungsstandard gewählt haben. Es verweist auf Bestimmungen von IFRS und Swiss GAAP FER hin und wird jährlich überarbeitet. Das Rundschreiben enthält detaillierte Anleitungen und Empfehlungen zur Rechnungslegung, um die Qualität und Transparenz von Finanzberichten sicherzustellen.
Das Rundschreiben behandelt verschiedene Aspekte der Rechnungslegung, einschließlich der Wesentlichkeit, Relevanz, Verständlichkeit und glaubwürdigen Darstellung von Informationen, zudem liefert es Anleitungen zur Darstellung des Abschlusses.
Weiterhin werden Anforderungen an die Geldflussrechnung, die Umrechnung von Fremdwährungen und die Offenlegung von Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erläutert. Das Rundschreiben enthält auch Anweisungen zur Bilanzierung von Ertragssteuern, Vorräten, latenten Steuerguthaben und anderen finanziellen Aspekten. Des Weiteren behandelt es auch die Angaben zu Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie die Klassifizierung von Finanzinstrumenten und die Erfassung von Transaktionskosten.
Es sei an dieser Stelle vermerkt, dass es nicht Aufgabe der SEG ist, Interpretationen zu Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten oder zu veröffentlichen. Die SEG überwacht lediglich die Einhaltung dieser Vorschriften.