Die BaFin hat eine Publikation zur Nutzung des SSM IMAS Portals der EZB veröffentlicht. Das Portal ermöglicht Instituten, die von der EZB beaufsichtigt werden, elektronische Kommunikation zu aufsichtlichen Prozessen und einen transparenten Verfolgungsmechanismus für diese Prozesse. Der derzeit verfügbare Prozess ist die Fit & Proper-Prüfung, die ab dem 1. Juli 2023 obligatorisch sein wird.
Ab dem 1. Juli 2023 müssen alle Unternehmen, die unter die EZB gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 1 KWG fallen, das SSM IMAS Portal der EZB für verschiedene Anzeigen verwenden. Dazu gehören unter anderem die geplante Bestellung eines Geschäftsleiters, die geplante Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung eines Instituts im gesamten Geschäftsbereich und die Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsrats.
Mit der Einreichung von Anzeigen über das Portal wird automatisch die Pflicht zur Anzeige gegenüber der BaFin und der Deutschen Bundesbank gemäß § 24 Abs. 3c KWG erfüllt, da die Anzeigen automatisch an beide Behörden weitergeleitet werden. Bestimmte Dokumente, wie Führungszeugnisse oder Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, müssen jedoch weiterhin auf dem bisherigen Weg eingereicht werden. Bei der Beantragung sollten der Unternehmensname und die BAK-Nummer als Referenz angegeben werden.
Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen die Originaldokumente fünf Jahre nach dem Ausscheiden der betreffenden Person aufbewahren sollten. Bitte beachten Sie, dass die Funktionalität des IMAS Portals aktuell auf die oben genannten Anzeigen begrenzt ist. Weitere Anzeigen müssen auf dem bisherigen Weg eingereicht werden.
Unternehmen (LSI), die unter der Aufsicht der BaFin stehen, können FAP-Anzeigen entweder mit den Formularen gemäß der AnzV einreichen oder das MVP-Portal der BaFin nutzen. Bei Nutzung des MVP-Portals ist eine parallele Anzeige an die Deutsche Bundesbank nicht erforderlich.
