Der VSKB hat eine Stellungnahme eingereicht, in der er sich für die vorgeschlagene Änderung des Bankengesetzes, den sogenannten Public Liquidity Backstop, ausspricht.
Mit dieser Änderung soll für systemrelevante Banken zusätzlich zu den eigenen Liquiditätsreserven und der Notfall-Liquiditätshilfe eine öffentliche Liquiditätssicherung eingeführt werden (eventid=21256). Die Kantonalbanken sind der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Maßnahme die Stabilität des Schweizer Finanzsektors erhöhen und die Liquiditätsvorschriften an die internationalen Standards anpassen wird.
In ihrer Stellungnahme unterstützen die Kantonalbanken vollumfänglich die Position der Zürcher Kantonalbank, die von der vorgeschlagenen Änderung direkt betroffen ist. Sie begrüßen die vorgeschlagenen Lösungen zur Schadloshaltung des Bundes und der SNB. Dazu gehören das Konkursprivileg für SNB-Forderungen und die Risiko- und Vorsorgeprämie. Die Kantonalbanken sind der Ansicht, dass durch diese Maßnahmen die Kosten und Risiken nicht auf andere systemrelevante Banken abgewälzt werden, und somit ein Beitrag zur Stabilität des Finanzsektors insgesamt geleistet wird.
Darüber hinaus unterstützen die Kantonalbanken die vorgeschlagenen Bedingungen für den Zugang zur Liquiditätshilfe. Zu diesen Bedingungen gehören Verbote von Dividenden und Kreditrückzahlungen an die Eigentümer der Muttergesellschaft. Die Kantonalbanken sehen diese Bedingungen als entscheidend an, um Fehlanreize zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Hilfe verantwortungsvoll eingesetzt wird; sie erachten diese Bedingungen als fair und gut ausgestaltet.