Die DK veröffentlichte ihre Stellungnahme zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission vom 28. Juni 2023 (eventid=21815) zur Überarbeitung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie.
Die Vorschläge umfassen die Entwürfe für eine dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3-E) und eine neue EU-Zahlungsdiensteverordnung (PSR-E), die beide eine komplette Überarbeitung des bestehenden Rechtsrahmens darstellen.
Die DK erkennt die Notwendigkeit, den Rechtsrahmen für Zahlungsdienste weiterzuentwickeln, betont jedoch die Bedeutung von Stabilität und Kontinuität. Die Vorschläge der Kommission enthalten überraschend viele Detailänderungen, welche die Komplexität erhöhen und ungewollte Wechselwirkungen mit sich bringen könnten. Beispielsweise führen Anpassungen bei den Definitionen und wichtigen Vorschriften zur Zahlungsausführung und Haftung zu erheblichen Änderungen im bestehenden System.
Die DK hebt hervor, dass einige der Änderungen, wie die geplante Abschaffung der Fallback-Schnittstelle, zu mehr Sicherheit und Transparenz beitragen können. Gleichzeitig kritisiert sie jedoch die Ausweitung entgeltfreier Angebote für Drittdienste und sieht darin einen Eingriff in die Produktgestaltungsfreiheit der Banken.
Im Hinblick auf die Betrugsverhinderung begrüßt die DK die Absicht der EU-Kommission, Verbraucher zu schützen. Die DK mahnt jedoch, dass die vorgeschlagenen Instrumente ausgewogen sein müssen, um Fehlanreize zu vermeiden, die letztendlich zu einer Zunahme von Betrugsfällen führen könnten.
Die DK äußert Bedenken hinsichtlich der Umsetzungsfristen und fordert realistische Zeitrahmen für die Implementierung der neuen Regelungen. Zudem weist sie auf die Notwendigkeit hin, das Verhältnis zwischen den Vorschriften der PSD2 und dem neuen FIDA-Rahmen zu klären, um langfristige Vorteile für das Zahlungsverkehrssystem zu sichern.