Die BaFin veröffentlicht eine Aufsichtsmitteilung zum Thema „Verbraucherschutz“, in der sie inländische Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute dazu auffordert, ihren Kunden bis spätestens Ende Juni des Folgejahres eine Bescheinigung über die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auszustellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 45a des Einkommensteuergesetzes.
Die fristgerechte Ausstellung der Steuerbescheinigungen ist von großer Bedeutung, da die Kunden nur dann ihren eigenen steuerlichen Verpflichtungen innerhalb der gesetzlichen Fristen nachkommen können. Die Daten aus den Steuerbescheinigungen werden benötigt, um die Kapitalertragsteuer in der Einkommensteuererklärung der Kunden zu berücksichtigen. Insbesondere ermöglicht die Bescheinigung Kunden, eine Erstattung zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuer über die Einkommensteuererklärung zu beantragen, beispielsweise durch die sogenannte Günstigerprüfung. Es kann vorkommen, dass der individuelle Grenzsteuersatz der Kunden unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt oder dass der individuelle Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde. Die Steuerbescheinigung wird auch vom Finanzamt benötigt, um die einbehaltene Steuer für bestimmte Kapitalerträge zu überprüfen und deren Richtigkeit festzustellen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Einkommensteuererklärung ohne die Unterstützung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellen, endet die allgemeine Abgabefrist normalerweise am 31. Juli des Folgejahres. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde die Frist auf den 31. Oktober des Folgejahres verlängert, und für das Jahr 2022 gilt eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2023.
In der Regel stellen die Institute die Jahressteuerbescheinigungen bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres aus. Es ist jedoch vorgekommen, dass einige Institute dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen sind.
Die BaFin betont daher die Wichtigkeit einer pünktlichen Ausstellung der Steuerbescheinigungen bis Ende Juni des Folgejahres. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kunden ihre steuerlichen Pflichten erfüllen können und eine korrekte Abwicklung ihrer Einkommensteuererklärung gewährleistet ist.
