Nachfolgend auf die Ankündigung des EFD eine Vorlage für die Umsetzung der Position des Bundesrates zur Vermeidung von Greenwashing zu erstellen (eventid=23460), hatten die AMAS, die SBVg und der SVVD angekündigt, die Selbstregulierung weiter zu stärken (eventid=23459).
Nun hat die AMAS eine Tabelle veröffentlicht, um nach dem Inkrafttreten der Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug (eventid=17948) die weiteren Daten zum Inkrafttreten klarzustellen, wobei für die meisten Einträge der 30. September 2024 maßgeblich ist.
Des Weiteren wurde eine neue Version der Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug veröffentlicht, in der auf Seite 6 und 9 klargestellt wurde, dass es sich bei dem Ausdruck “und/oder“ aus der Vorgängerversion um eine “Anwendung von nur Ausschlüssen oder nur ESG-Integration (d.h. nicht in Kombination)“ handelt.
Außerdem wurde auf Seite 11 Folgendes eingefügt, Zitat:
„4bis Neue Asset Management Verträge für die Vermögensverwaltung von Vorsorgevermögen müssen nach Ablauf der in Abs. 2 geregelten Übergangsfrist erst bei der nächsten Überarbeitung angepasst werden.
5bis Neue Delegations- bzw. Sub-Delegationsverträge gemäss Art. 14 und Art. 24 müssen ab dem 30. September 2024 die Anforderungen der Selbstregulierung erfüllen.
In Fällen von Unstimmigkeiten ist dieser Originaltext auf Deutsch massgebend.“
Zudem wurde ab Seite 13 der Anhang 2 – “ESG-Bausteine” eingefügt.