Die FIU hat ein Video-Tutorial veröffentlicht, das die Anleitung zur Registrierung im Meldeportal goAML Web bietet und spezifische Berufsgruppen darauf hinweist, dass sie sich bis zum 1. Januar 2024 dort anmelden müssen. Dieses Tutorial ist für eine Reihe von Berufsträgern wie Kreditinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Rechtsbeistände, Wirtschaftsprüfer und weitere in § 2 Abs. 1 Nr. 10, 11, 12 GwG aufgeführte Berufsgruppen relevant.
Nach § 45 Abs. 1 GwG ist die Registrierung im goAML-Portal für diese Berufsträger verpflichtend, unabhängig von ihrer spezifischen Berufsausübung oder Anstellung in einer Sozietät, Kanzlei oder Partnerschaft.
Es ist von Bedeutung, dass sich jeder einzelne Partner und Angestellte individuell im goAML Web anmeldet, da die Registrierung einer gesamten Kanzlei oder Partnerschaft nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bereits registrierte Institutionen und die darunter fallenden Berufsträger bleiben im System erhalten.
Für Berufsträger, die mehrere Qualifikationen besitzen, wie zum Beispiel die Kombination aus Steuerberater und Rechtsanwalt, ist nur eine Registrierung notwendig. Hierbei sollte die überwiegend ausgeübte berufliche Tätigkeit für die Anmeldung maßgeblich sein.