Die AMAS hat eine Stellungnahme zum Vorentwurf des TJPGs eingereicht. So begrüßt die AMAS grundsätzlich die Einführung des Transparenzregisters zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftskriminalität. Allerdings sieht sie den Geltungsbereich des Vorentwurfs (Art. 2 VE-TJPG) als zu weit und plädiert für eine Einschränkung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit.
Die Stellungnahme bezieht sich insbesondere auf die Befreiung kollektivanlagerechtlicher Institute und schlägt vor, bestimmte Gruppen, wie Investmentgesellschaften mit variablem/festem Kapital und Kommanditgesellschaften, aus der Registrierungspflicht zu nehmen. Die AMAS betont, dass diese Institute bereits einer umfassenden Regulierung und Aufsicht durch die FINMA unterliegen, welche ausreichend Transparenz gewährleisten.
Des Weiteren fordert die AMAS Ausnahmen für andere Gruppen wie Limited QIF und Sonderzweckgesellschaften, die von beaufsichtigten Fondsleitungen kontrolliert werden. Schließlich schlägt die AMAS vor, auch ausländische Einheiten von der Unterstellung auszunehmen, wenn diese einer ausländischen Aufsicht unterliegen, die mit dem Schweizer Aufsichtsrecht gleichwertig ist.
