Die FMA passt die Geldbeträge aus 2021 in der BSpkV an, um diese an die Inflation anzupassen:
1. In § 1 Abs. 1 wird der Betrag „240 000 Euro“ durch den Betrag „260 000 Euro“ ersetzt. [ca. 8,3%]
2. In § 2 Abs. 1 wird der Betrag „480 000 Euro“ durch den Betrag „520 000 Euro“ ersetzt. [ca. 8,3%]
3. In § 5 wird der Betrag „35 000 Euro“ durch den Betrag „40 000 Euro“ ersetzt. [ca. 14,3%]
Other Features
banks
building societies
inflation
loan
Date Published: 2023-07-21
Regulatory Framework: Bausparkassengesetz (BSpG)
Regulatory Type: regulation
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