Das Bundesministerium für Finanzen hat die 13. Änderungsverordnung der FOnV 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sie erweitert die Teilnahmeberechtigung für Steuerzahler um deren gesetzliche Vertreter.
Des Weiteren ermöglicht sie die Registrierung über ein videobasiertes elektronisches Verfahren, auch Online-Identifikation genannt, für natürliche Personen aus Ländern, in denen kein elektronisches Identifizierungsmittel gemäß der eIDAS-Verordnung verfügbar ist, das den Anforderungen des Artikels 6 Absatz 1 dieser Verordnung mit „hohem“ Sicherheitsniveau entspricht, dieses Verfahren erfolgt gemäß der FVIV.
Für nicht natürliche Personen ist ebenfalls eine Online-Identifikation gemäß der FVIV möglich. Dabei müssen die gesetzlichen Vertretungsbefugnisse nachgewiesen werden, und die Identifikation kann in bestimmten Fällen auch durch eine spezielle Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen.
Eine Registrierung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig, die Änderungen treten am 1. September 2023 in Kraft.