In einer Publikation informiert der GDV über eine Rede von Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, die er bei einer Regulierungskonferenz in Berlin gehalten hat.
In seiner Rede hob in einer Rede hob Jörg Asmussen hervor, dass die Unternehmen eine vereinfachte und kostengünstige Nachhaltigkeitsberichterstattung fordern.
Die Fülle an zu sammelnden und zu veröffentlichenden Daten für die Erfüllung der Berichtspflichten ist nach Meinung von Asmussen zu umfangreich geworden. Die Versicherer unterstützen die Nachhaltigkeit uneingeschränkt, sehen aber die Notwendigkeit, die Komplexität der europäischen Regulierung in Frage zu stellen. Es sei unklar, ob die Regulierung ihre Ziele tatsächlich unterstützt.
Aktuell arbeitet die EU-Kommission an den ESRS, welche die Anforderungen für Nachhaltigkeitsberichte festlegen. Sie sollen Umwelt- und Sozialaspekte sowie Unternehmensführung abdecken und ab 2024 für alle Wirtschaftssektoren gelten. Der GDV sieht den aktuellen Zeitpunkt als geeignet an, um Vereinfachungen zu implementieren.
Asmussen begrüßte die Ankündigung der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Berichtspflichten um ein Viertel zu reduzieren und betonte die Notwendigkeit dieser Initiative aufgrund der hohen Regulierungsdichte. Der GDV plant, eigene Vorschläge in die Diskussion einzubringen.
Der GDV-Hauptgeschäftsführer äußerte auch Bedenken hinsichtlich separater Verankerungen von Transitionsplänen im europäischen Versicherungsaufsichtssystem Solvency II. Eine Berichterstattung über diese Pläne, welche den Weg zur Klimaneutralität der Unternehmen aufzeigen sollen, ist bereits in der CSRD vorgesehen. Asmussen betonte, dass Transitionspläne nur dann sinnvoll seien, wenn sie branchenübergreifend gelten.
Des Weiteren fordert der GDV Erleichterungen für kleinere Versicherungsunternehmen. Aktuell gelten die umfangreichen ESG-Berichtspflichten für alle europäischen Unternehmen, die zwei der drei festgelegten Kriterien erfüllen (Bilanzsumme über 20 Mio. €, Nettoumsatz über 40 Mio. €, mehr als 250 Mitarbeiter). Asmussen kritisierte, dass diese Definition nicht für Versicherungsunternehmen gelte und forderte, dass kleinere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern vereinfachte Berichtsstandards nutzen dürfen.