Das BMF veröffentlicht einen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz).
Die Bundesregierung will mit dem Maßnahmenpaket die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich stärken. Mit dem Gesetzespaket sollen unter anderem Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen steuerlich gefördert sowie Bürokratie abgebaut werden.
Eine der zentralen Maßnahmen ist die Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutzinvestitionen. Im Vergleich zum Referentenentwurf (eventid=22312) wurde der Förderzeitraum um zwei Jahre bis zum 1.1.2030 verlängert. Auch der Mindestinvestitionsbetrag wurde von 10000 Euro auf 5000 Euro gesenkt und die Mindestbemessungsgrundlage von 50000 Euro auf 10000 Euro reduziert. Insgesamt können pro Anspruchsberechtigtem maximal 30 Millionen Euro an staatlichen Beihilfen in Anspruch genommen werden und mögliche Anträge auf Investitionsprämie wurden von zwei auf vier für Anspruchsberechtigte erhöht. Die Möglichkeit zur Antragstellung erstreckt sich nun vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2031 und ist nicht mehr ausschließlich auf den Förderzeitraum beschränkt.
Bei der Zinsschranke sind nur noch punktuelle Anpassungen an die Vorgaben der EU-Zinsschrankenrichtlinie geplant. Die ursprünglich diskutierte Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag soll nicht erfolgen. Allerdings wird eine Verschärfung bei der Verrechnung von Zinsvorträgen eingeführt.
Des Weiteren ist geplant, den Verlustrücktrag auf maximal drei Vorjahre auszuweiten. Zudem soll die Mindestbesteuerung gelockert werden. Der Verlustvortrag soll bis zu einem Einkommen von 1 Mio. Euro voll und bis zu 80% des darüber hinausgehenden Einkommens abziehbar sein.
Bei der Thesaurierungsbegünstigung soll entgegen erster Pläne das nachversteuerungsfreie Entnahmevolumen nicht eingeführt werden. Es verbleibt bei einer Erhöhung des begünstigungsfähigen Gewinns.
Ab 2024 soll zudem eine Mitteilungspflicht für bestimmte Steuergestaltungsmodelle im Inland eingeführt werden. Für die Wirtschaft soll eine ausreichende Vorlaufzeit gelten.
